Wollzeile 22, 1010 Wien

Ihr Erbfall, geführt von einem Partner

Vom Verlassenschaftsverfahren bis zur Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen begleitet Sie derselbe Partner, oft über mehrere Gerichtstermine hinweg.

30 Minuten · 120 € · wird bei Mandat angerechnet.

Vier Partner. Keine Zwischenstation.

Im Überblick

Nach einem Todesfall beginnt das Verlassenschaftsverfahren mit der Todesfallaufnahme durch den Gerichtskommissär, meist einen Notar. Wir vertreten Sie ab diesem ersten Kontakt, begleiten die Abgabe der Erbantrittserklärung und führen das Verfahren bis zur Einantwortung, dem Punkt, an dem die Verlassenschaft rechtlich auf die Erben übergeht.

Nicht jedes Verfahren verläuft einvernehmlich. Wir vertreten Mandanten bei Streit zwischen Miterben, bei der Anfechtung von Testamenten und bei der Berechnung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, etwa wenn Kinder oder Ehepartner im Testament übergangen wurden oder eine Pflichtteilsforderung abgewehrt werden muss.

Wo ein Streit noch nicht entstanden ist, beraten wir bei der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen, damit er gar nicht erst entsteht.

Was wir für Sie übernehmen

  • Verlassenschaftsverfahren

    Vertretung ab der Todesfallaufnahme durch den Gerichtskommissär, durch die Erbantrittserklärung bis zur Einantwortung.

  • Pflichtteilsansprüche

    Berechnung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen für übergangene Kinder und Ehepartner, ebenso die Abwehr überhöhter Forderungen.

  • Erbstreitigkeiten

    Vertretung bei Streit zwischen Miterben, bei der Anfechtung von Testamenten und in Fragen der Erbunwürdigkeit.

  • Testament und Erbvertrag

    Beratung bei der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen, um spätere Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden.

Jedes dieser Verfahren führt ein Partner persönlich.

Warum ein Partner, kein Konzipient

Ein Verlassenschaftsverfahren zieht sich oft über Monate, manchmal Jahre, vor allem wenn Miterben unterschiedlicher Meinung sind oder Pflichtteilsansprüche strittig sind. Ein Wechsel der Ansprechperson mitten im Verfahren kostet Zeit und Vertrauen.

Bei uns führt der Partner, der Ihr Erstgespräch übernimmt, das Verfahren auch vor dem Gerichtskommissär und, wenn nötig, vor Gericht weiter. Sie erklären Ihren Fall einmal.

„Die Person, die Sie treffen, ist die Person, die Ihren Fall führt.“

Vier Partner
Ihr Fall liegt bei einem von ihnen, vom Erstgespräch bis zum Abschluss.
Keine Konzipienten, keine Associates
Niemand übernimmt Ihre Akte zwischendurch, niemand liest sich neu ein.
Vertretung vor allen österreichischen Gerichten
Auch wenn das Verfahren außerhalb Wiens geführt wird.

Häufige Fragen zum Erbrecht

Was kostet ein Erstgespräch?

Das Erstgespräch dauert 30 Minuten und kostet 120 Euro, die bei einem Mandat angerechnet werden.

Übernehmen Sie auch Verfahren außerhalb Wiens?

Ja, wir vertreten Mandanten vor allen österreichischen Gerichten.

Das Erstgespräch lässt sich telefonisch vereinbaren: direkt hier unten.

Sprechen Sie mit einem Partner

30 Minuten, 120 Euro, angerechnet bei einem Mandat. Der Partner aus dem Erstgespräch bleibt bis zur Einantwortung Ihr Ansprechpartner.

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Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Ein Partner meldet sich bei Ihnen zurück.

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Erstgespräch: 30 Minuten, 120 €, bei Mandat angerechnet.

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