Wollzeile 22, 1010 Wien

Familienrechtliche Verfahren, von Anfang bis Ende bei einem Partner

Scheidungen, Obsorge- und Unterhaltsfragen ziehen sich oft über Monate; Sie sprechen während des gesamten Verfahrens mit demselben Partner.

30 Minuten · 120 € · wird bei Mandat angerechnet.

Vier Partner. Keine Zwischenstation.

Im Überblick

Familienrechtliche Streitigkeiten sind selten mit einem Termin erledigt. Eine Scheidung mit strittigen Punkten, ein Obsorgeverfahren oder eine Unterhaltsfrage zieht sich häufig über mehrere Monate, manchmal über Verhandlungen, Gutachten und mehrere Gerichtstermine. Wer in dieser Zeit die Ansprechperson wechselt, muss den Fall jedes Mal neu erklären.

Wir übernehmen Scheidungen, einvernehmlich wie strittig, Obsorge- und Kontaktrechtsfragen, Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie die Gestaltung von Eheverträgen vor oder während einer Ehe. Der Partner, der Ihr Erstgespräch führt, kennt Ihre Situation von Anfang an und bleibt zuständig, bis das Verfahren abgeschlossen ist oder eine Einigung steht.

Das gilt auch, wenn sich die Fronten während des Verfahrens verhärten oder eine ursprünglich einvernehmliche Scheidung strittig wird. Sie behalten denselben Ansprechpartner, unabhängig davon, wie sich der Fall entwickelt.

Was wir im Familienrecht übernehmen

  • Scheidung

    Einvernehmliche und strittige Scheidungen, inklusive Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse.

  • Obsorge und Kontaktrecht

    Regelung der elterlichen Verantwortung und des Kontakts zu den Kindern, außergerichtlich oder vor Gericht.

  • Unterhalt

    Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt, Berechnung und Durchsetzung von Ansprüchen.

  • Ehevertrag

    Vorsorgliche Regelungen zu Vermögen und Unterhalt, vor der Eheschließung oder während einer bestehenden Ehe.

Jedes dieser Verfahren führt ein Partner persönlich.

Warum ein Partner, kein Wechsel

Familienrechtliche Verfahren verändern sich oft im Lauf der Zeit: eine Verhandlung scheitert, ein Termin verschiebt sich, eine Partei ändert ihre Position. Wenn dieselbe Person von der ersten Beratung bis zum letzten Schritt zuständig bleibt, muss niemand den Fall neu übernehmen oder sich in Akten einarbeiten, die ein anderer geführt hat.

Bei Kanzlei Brandstätter & Partner gibt es keine Konzipienten, die Fälle zwischenzeitlich bearbeiten. Der Partner aus dem Erstgespräch vertritt Sie auch vor Gericht und in Verhandlungen mit der Gegenseite.

„Die Person, die Sie treffen, ist die Person, die Ihren Fall führt.“

Vier Partner
Ihr Fall liegt bei einem von ihnen, vom Erstgespräch bis zum Abschluss.
Keine Konzipienten, keine Associates
Niemand übernimmt Ihre Akte zwischendurch, niemand liest sich neu ein.
Vertretung vor allen österreichischen Gerichten
Auch wenn das Verfahren außerhalb Wiens geführt wird.

Häufige Fragen

Was kostet ein Erstgespräch?

Das Erstgespräch dauert 30 Minuten und kostet 120 Euro, die bei einem Mandat angerechnet werden.

Übernehmen Sie auch Verfahren außerhalb Wiens?

Ja, wir vertreten Mandanten vor allen österreichischen Gerichten.

Das Erstgespräch lässt sich telefonisch vereinbaren: direkt hier unten.

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30 Minuten, 120 Euro, angerechnet bei einem Mandat.

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Vier erfahrene Partner, keine Konzipienten: Wer Ihr Erstgespräch führt, bleibt auch für Ihren Fall zuständig. Fokus auf Erb- und Familienrecht in Wien.

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